Parkplatz-Vorfahrt

Auf dem Parkplatz des Süder Centers kann man immer wieder beobachten, dass Autofahrer im Zweifel sind, wer denn nun Vorfahrt hat: derjenige, der auf dem breiten Zufahrtsweg fährt oder jemand, der aus einer der schmaleren Gassen zwischen den Parkplätzen (von rechts) kommt.

kg_berlin Zu dieser Frage gibt es ein interessantes – wenn auch nicht ganz neues – Urteil des Kammergerichts Berlin, das heute in der Presse aufgegriffen wurde.

Unter dem Aktenzeichen 12 U 233 / 08 kommt das Gericht zu dem Schluss, dass auf Parkplätzen nicht grundsätzlich „rechts vor links“ gilt, sondern dass Fahrzeuge auf „straßenähnlichen“ Fahrbahnen, die eindeutig der Zu- und Abfahrt dienen, Vorfahrt vor Fahrzeugen haben, die aus Gassen kommen, die der Parkplatzsuche dienen.

parkplatz_ekz Übertragen auf den Parkplatz des Süder Centers würde sich die Situation damit (nach meiner unmaßgeblichen Ansicht) dann folgendermaßen darstellen:

Um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, halte ich es jedoch weiterhin für empfehlenswert, dass sich die betroffenen Fahrer per Blickkontakt untereinander verständigen und nicht auf ihrem vermeintlichen Vorrecht bestehen.

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